Klaviyo-Dienstbedingungen

Aktualisiert: 1. April 2024

Diese Dienstbedingungen („Dienstbedingungen“) stellen gemeinsam mit unserer Richtlinie zur akzeptablen Nutzung, unserem Auftragsverarbeitungsvertrag, jeder Dienstbestellung (wie nachfolgend definiert) und, sofern zutreffend, unseren API-Nutzungsbedingungen eine bindende Vereinbarung (die „Vereinbarung“) zwischen Klaviyo, Inc. („Klaviyo“) und Ihnen oder der juristischen Person, die Sie vertreten („Kunde“ oder „Sie“) dar.

BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG AUFMERKSAM. DIESE VEREINBARUNG REGELT IHRE NUTZUNG DER DIENSTE. INDEM SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE „KONTO ANLEGEN“ KLICKEN, DEN REGISTRIERUNGSVORGANG ABSCHLIESSEN ODER AUF DIE DIENSTE ZUGREIFEN ODER SIE NUTZEN, SICHERN SIE ZU, DASS

  1. SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DAMIT EINVERSTANDEN SIND, AN DIESE VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN,
  2. SIE VOLLJÄHRIG SIND UND EINEN BINDENDEN VERTRAG MIT KLAVIYO EINGEHEN KÖNNEN,
  3. DIE INFORMATIONEN, DIE SIE IM ZUSAMMENHANG MIT IHRER REGISTRIERUNG FÜR DIE DIENSTE ANGEGEBEN HABEN, RICHTIG UND VOLLSTÄNDIG SIND UND
  4. SIE DIE BEFUGNIS HABEN, DIE VEREINBARUNG PERSÖNLICH ODER IM NAMEN DES UNTERNEHMENS, DAS SIE ALS BENUTZER ANGEGEBEN HABEN, ZU SCHLIESSEN UND DIESES UNTERNEHMEN AN DIE VEREINBARUNG ZU BINDEN.

DER BEGRIFF „SIE“ ODER „BENUTZER“ BEZIEHT SICH AUF DIE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON, DIE BEI DER REGISTRIERUNG FÜR DIE DIENSTE ALS BENUTZER ANGEGEBEN WURDE. WENN SIE NICHT DAMIT EINVERSTANDEN SIND ODER NICHT ÜBER DIE ERFORDERLICHE BERECHTIGUNG VERFÜGEN, AN DIESE VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU WERDEN ODER NICHT VOLLJÄHRIG SIND UND DAHER KEINEN BINDENDEN VERTRAG MIT KLAVIYO SCHLIESSEN KÖNNEN, DÜRFEN SIE NICHT AUF DIE DIENSTE ZUGREIFEN ODER SIE NUTZEN.

Wenn Sie Fragen zu diesen Dienstbedingungen oder den Diensten haben, wenden Sie sich bitte an Klaviyo Support.

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Folgenden Begriffen kommt die Bedeutung zu, die ihnen jeweils in dieser Klausel oder der Klausel, in der sie erstmals verwendet werden, zugewiesen wird.

 1.1.  „Autorisierter Benutzer bezeichnet eine Person, die Mitarbeiter des Kunden oder eines verbundenen Unternehmens, eines Partners, eines Dienstleisters oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person ist, und die vom Kunden zum Zugriff auf die Dienste gemäß den Rechten des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung autorisiert wurde.

 1.2. Kundenmitteilungen bezeichnet Mitteilungen, die über die Dienste gesendet werden, einschließlich E-Mails, SMS- und MMS-Nachrichten, Mitteilungen über Websites und Transaktionen sowie andere ähnliche Mitteilungen.

 1.3. Kundendaten bezeichnet alle Daten, Informationen, Programme (wie z. B. Code oder Skripte) und andere Inhalte, die vom Kunden oder seinen autorisierten Benutzern für die Dienste bereitgestellt oder übermittelt werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Marketinginhalte des Kunden und personenbezogene Daten, einschließlich personenbezogener Daten von Endkunden und Interessenten.

 1.4.„Marketinginhalte des Kunden bezeichnet Marken, Handelsnamen, Dienstleistungszeichen, Slogans, Logos, andere Quellenbezeichnungen sowie Marketing- und Werbeinhalte, einschließlich der Inhalte von Kundenmitteilungen, die vom Kunden oder seinen autorisierten Benutzern in Verbindung mit der Werbung, der Verkaufsförderung und dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen an die Dienste bereitgestellt oder übermittelt werden.

 1.5. Dokumentation bezeichnet die Online-Benutzerhandbücher und andere technische Unterlagen, die sich auf die Nutzung der Dienste beziehen, einschließlich aller geltenden Dienstbeschreibungen, die dem Kunden von Klaviyo zur Verfügung gestellt und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können.

 1.6. Rechte an geistigem Eigentum bezeichnet alle Rechte an geistigem Eigentum, gewerblichem Eigentum und anderen Eigentumsrechten weltweit, einschließlich aller Rechte an Patenten, Patentanmeldungen, Erfindungen (unabhängig von der Patentierfähigkeit), Erfindungsmeldungen, Geschäftsgeheimnissen, Know-how, geschützten Informationen, urheberrechtlich geschützten Werken, Urheberrechten, moralischen Rechten, Marken, Dienstleistungszeichen, Software, Daten, Technologie, Layout-Designs und Designrechten sowie alle Anmeldungen, Anwendungen, Verlängerungen, Erweiterungen oder Neuausgaben der vorstehend genannten Rechte.

 1.7. Vorversion bezeichnet Klaviyo-Dienste (einschließlich aller Add-ons, Features oder Funktionen), die Klaviyo dem Kunden zur Verfügung stellt und die noch nicht allgemein für die Kunden von Klaviyo verfügbar sind, sondern die Bezeichnung Beta-Version, limitierte Version, eingeschränkte Verfügbarkeit oder eine andere ähnliche Beschreibung erhalten haben.

 1.8. Dienste bezeichnet Klaviyos Cloud-basierte Dienste, einschließlich Support und anderer Dienstleistungen, die allgemein verfügbar sind und vom Kunden in einer Dienstbestellung abonniert wurden.

 1.9.  Dienstbestellung bezeichnet jedes Online- oder schriftliche Formular oder jede andere Mitteilung, die von Klaviyo zur Verfügung gestellt wird und das jeweilige Abonnement des Dienstes durch den Kunden belegt.

2. ÄNDERUNGEN DER VEREINBARUNG

Klaviyo kann die Vereinbarung von Zeit zu Zeit aufgrund von Änderungen an den Diensten, zur Berücksichtigung gesetzlicher Entwicklungen oder aus anderen Gründen ändern. Wenn wesentliche Änderungen vorgenommen werden, sendet Klaviyo Ihnen gegebenenfalls eine E-Mail an die letzte E-Mail-Adresse, die Sie uns gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt haben, um Ihnen eine aktualisierte Kopie der Vereinbarung zukommen zu lassen (und wird dies in jedem Fall tun, sofern es gesetzlich vorgeschrieben ist). Klaviyo kann Sie auffordern, die aktualisierte Vereinbarung auf eine bestimmte Art und Weise zu bestätigen, bevor Ihnen die fortgesetzte Nutzung der Dienste gestattet wird. Wenn Sie mit einer oder mehreren Änderungen nicht einverstanden sind, nachdem Sie eine entsprechende Mitteilung erhalten haben, müssen Sie die Nutzung der Dienste einstellen. Andernfalls wird Ihre fortgesetzte Nutzung der Dienste als Ihre Zustimmung zu diesen Änderungen betrachtet.

BITTE ÜBERPRÜFEN SIE DIE WEBSITE VON KLAVIYO REGELMÄSSIG AUF EVENTUELLE NEUE BEDINGUNGEN.

3. BEREITSTELLUNG DER DIENSTE

 3.1. Zugriff. Vorbehaltlich der Bedingungen der Vereinbarung gewährt Klaviyo dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufbares Recht, auf die Dienste während der Laufzeit zuzugreifen (wie nachfolgend definiert). Der Kunde kann seinen autorisierten Benutzern die Nutzung der Dienste gestatten, wobei der Kunde für die Einhaltung der Vereinbarung durch jeden autorisierten Benutzer verantwortlich ist.

 3.2. Beschränkungen. Der Kunde ist nicht berechtigt und darf auch seinen autorisierten Benutzern nicht gestatten: (a) die Dienste zu modifizieren, anzupassen, zu verändern, zu übersetzen oder abgeleitete Werke von den Diensten zu erstellen; (b) die Dienste oder die Dokumentation an Dritte unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleihen, zu vertreiben oder anderweitig zu übertragen; (c) den Quellcode (oder die zugrundeliegende(n) Ideen, Algorithmen, Struktur oder Organisation) der Dienste rückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu demontieren oder anderweitig abzuleiten oder zu bestimmen oder dies zu versuchen, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch geltendes Recht erlaubt (und dann nur nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an Klaviyo); (d) Kopierschutz- oder Sicherheitsmechanismen der Dienste zu umgehen, zu löschen oder zu deaktivieren; (e) die Dienste auf eine andere Art und Weise zu nutzen oder zu demonstrieren, die im Wettbewerb mit Klaviyo steht; (f) Hinweise auf Schutzrechte von den Diensten zu entfernen; (g) zu versuchen, sich unbefugten Zugriff auf die Dienste zu verschaffen oder die Integrität, Leistung oder Sicherheit der Dienste oder der darin enthaltenen Daten zu beeinträchtigen; (h) die Dienste oder die Dokumentation zu nutzen oder zu kopieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich erlaubt; oder (i) die Dienste unter Verletzung der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung zu nutzen. Klaviyo ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die gesamte Nutzung der Dienste zu überprüfen und zu überwachen, um die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung sicherzustellen.


 3.3. Ausfallzeiten. Der Kunde erkennt an, dass der Zugriff auf die und die Nutzung der Dienste für die Dauer eines geplanten oder ungeplanten Ausfalls oder der Nichtverfügbarkeit eines Teils oder der Gesamtheit der Dienste aus jedwedem Grund ausgesetzt werden kann, einschließlich infolge von Stromausfällen, Systemausfällen oder anderen Unterbrechungen sowie anderen Handlungen, Unterlassungen oder Fehlern die Klaviyo zuzurechnen sind.

 3.4. Klaviyo-fremde Produkte und Dienstleistungen. Der Kunde kann die Dienste nutzen, um mit Klaviyo-fremden Produkten oder Dienstleistungen zu interagieren, einschließlich Webshops oder E-Commerce-Plattformen („Klaviyo-fremde Dienste“). Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, die Dienste in Klaviyo-fremde Dienste zu integrieren, hat er sicherzustellen, dass die Nutzung der Integration durch den Kunden nicht im Widerspruch zu den Dienstbedingungen des Anbieters der Klaviyo-fremden Dienste („Anbieter“) steht.

Jeder Erwerb solcher Klaviyo-fremden Dienste durch den Kunden und jeder Datenaustausch zwischen dem Kunden und einem Anbieter Klaviyo-fremder Dienste erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter. Klaviyo übernimmt keine Garantie oder Unterstützung für Klaviyo-fremde Dienste, unabhängig davon, ob sie von Klaviyo als „anerkannt“ oder anderweitig gekennzeichnet sind. Klaviyo ist nicht für die Offenlegung, Änderung oder Löschung von Kundendaten, die aus dem Zugriff durch solche Klaviyo-fremden Dienste oder deren Anbieter resultieren, verantwortlich.

Darüber hinaus kann es bei einigen Klaviyo-fremden Diensten erforderlich sein, dass der Kunde oder Klaviyo bestimmte Kundendaten, die Klaviyo im Auftrag des Kunden verarbeitet, an den Anbieter weitergibt. In diesen Fällen betrachtet Klaviyo die Anfrage des Kunden bezüglich einer Integration mit Klaviyo-fremden Diensten als Anweisung, diese Daten dem Anbieter in Übereinstimmung mit dessen Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde mit der Weitergabe dieser Daten an den Anbieter nicht einverstanden ist, hat er unverzüglich die Aussetzung der Integration mit dem jeweiligen Anbieter gegenüber Klaviyo zu verlangen.

4. NUTZUNG DER DIENSTE

 4.1. Zuständigkeiten bei der Einrichtung. Der Kunde ist für die Einrichtung und Konfiguration der Dienste verantwortlich, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Bereitstellung des Zugriffs auf die Dienste für seine autorisierten Benutzer. Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf eigene Kosten alle erforderlichen Telekommunikationseinrichtungen, Computerhardware, Software, Dienste und Internetverbindungen zu beschaffen und zu unterhalten, die der Kunde oder ein autorisierter Benutzer benötigen, um über das Internet auf die Dienste zuzugreifen. Für den Fall, dass Klaviyo den Kunden bei der Einrichtung, der Konfiguration oder dem Support der Dienste unterstützt oder berät, ist eine solche Unterstützung oder Beratung keinesfalls als Rechtsberatung auszulegen.

 4.2. Aussetzung, Beschränkung und Beendigung des Zugriffs. Klaviyo ist berechtigt, den Zugriff des Kunden auf die Dienste jederzeit auszusetzen, zu beenden oder einzuschränken, ohne dass eine Haftungsverpflichtung gegenüber dem Kunden entsteht, wenn Klaviyo nach eigenem Ermessen feststellt, dass (i) die Dienste vom Kunden oder seinen autorisierten Benutzern in Form eines Verstoßes gegen geltende Gesetze oder Vorschriften oder diese Vereinbarung genutzt werden; (ii) die Dienste vom Kunden in nicht autorisierter, unangemessener oder betrügerischer Weise genutzt werden; (iii) die Nutzung der Dienste durch den Kunden die Ausrüstung von Klaviyo oder die Nutzung des Dienstes durch andere beeinträchtigt; (iv) Klaviyo auf Anordnung eines Gerichts oder einer Regierungsbehörde daran gehindert wird, die Dienste bereitzustellen; (v) es einen Denial-of-Service-Angriff oder ein anderes Ereignis gibt, das nach dem Ermessen von Klaviyo ein Risiko für die Dienste oder für andere Kunden darstellen könnte, wenn die Dienste nicht ausgesetzt würden; (vi) ein Sicherheitsvorfall oder ein anderer Notfall vorliegt, der sich auf die Dienste oder die Sicherheit der Dienste, des Kundenkontos oder der Kundendaten auswirkt; oder (vii) ein unter dieser Vereinbarung fälliger Betrag nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Fälligkeit bei Klaviyo eingegangen ist. Ohne die Allgemeingültigkeit dieser Klausel zu beschränken, haftet Klaviyo nicht für Schäden, Verbindlichkeiten oder Verluste, die sich aus einer Aussetzung, Einschränkung oder Beendigung des Rechts des Kunden auf Nutzung der Dienste gemäß dieser Klausel 4.3 ergeben.

 4.3. Aussetzung, Beschränkung und Beendigung des Zugriffs. Klaviyo ist berechtigt, den Zugriff des Kunden auf die Dienste jederzeit auszusetzen, zu beenden oder einzuschränken, ohne dass eine Haftungsverpflichtung gegenüber dem Kunden entsteht, wenn Klaviyo nach eigenem Ermessen feststellt, dass (i) die Dienste vom Kunden oder seinen autorisierten Benutzern in Form eines Verstoßes gegen geltende Gesetze oder Vorschriften oder diese Vereinbarung genutzt werden; (ii) die Dienste vom Kunden in nicht autorisierter, unangemessener oder betrügerischer Weise genutzt werden; (iii) die Nutzung der Dienste durch den Kunden die Ausrüstung von Klaviyo oder die Nutzung des Dienstes durch andere beeinträchtigt; (iv) Klaviyo auf Anordnung eines Gerichts oder einer Regierungsbehörde daran gehindert wird, die Dienste bereitzustellen; (v) es einen Denial-of-Service-Angriff oder ein anderes Ereignis gibt, das nach dem Ermessen von Klaviyo ein Risiko für die Dienste oder für andere Kunden darstellen könnte, wenn die Dienste nicht ausgesetzt würden; (vi) ein Sicherheitsvorfall oder ein anderer Notfall vorliegt, der sich auf die Dienste oder die Sicherheit der Dienste, des Kundenkontos oder der Kundendaten auswirkt; oder (vii) ein unter dieser Vereinbarung fälliger Betrag nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Fälligkeit bei Klaviyo eingegangen ist. Ohne die Allgemeingültigkeit dieser Klausel zu beschränken, haftet Klaviyo nicht für Schäden, Verbindlichkeiten oder Verluste, die sich aus einer Aussetzung, Einschränkung oder Beendigung des Rechts des Kunden auf Nutzung der Dienste gemäß dieser Klausel 4.3 ergeben.

5. GEISTIGES EIGENTUM

 5.1. Eigentum. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Dienste (einschließlich der Dokumentation) durch das Urheberrecht und andere Vorschriften in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum geschützt sind und dass die Dienste wertvolle vertrauliche Informationen von Klaviyo und seinen Zulieferern enthalten, deren Entwicklung einen beträchtlichen Aufwand an Zeit und finanziellen Mitteln erfordert. Alle Rechte, Ansprüche und Interessen an den Diensten sowie alle weltweiten Rechte an geistigem Eigentum an solchen Rechten, Ansprüchen und Interessen stehen im alleinigen Eigentum von Klaviyo und seinen Zulieferern. Alle Rechte an den Diensten, die dem Kunden nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährt werden, bleiben Klaviyo und seinen Zulieferern vorbehalten. Sofern nicht ausdrücklich hierin festgelegt, wird dem Kunden keine ausdrückliche oder stillschweigende Lizenz und kein Recht jeglicher Art in Bezug auf die Dienste oder einen Teil derselben gewährt, einschließlich des Rechts, in den Besitz von Software, Quellcode, Daten oder anderem technischen Material im Zusammenhang mit den Diensten zu gelangen.

 5.2. Kontinuierliche Entwicklung. Der Kunde erkennt an, dass Klaviyo fortlaufend Innovationen für die Dienste in Form von neuen Features, Funktionen und Verbesserungen entwickeln, liefern und dem Kunden zur Verfügung stellen kann. Dementsprechend behält sich Klaviyo das Recht vor, die Dienste von Zeit zu Zeit zu ändern. Einige Änderungen werden dem Kunden ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt. Für den Fall, dass Klaviyo zusätzliche Funktionen zu einem bestimmten Dienst hinzufügt, kann Klaviyo die Implementierung solcher Änderungen von der Zahlung zusätzlicher Gebühren durch den Kunden abhängig machen, vorausgesetzt, dass der Kunde weiterhin die Version der Dienste nutzen kann, die Klaviyo allgemein zur Verfügung stellt (ohne solche Funktionen), ohne zusätzliche Gebühren zu zahlen.

 5.3. Feedback Für den Fall, dass der Kunde oder seine autorisierten Benutzer schriftlich oder mündlich Kommentare oder Vorschläge in Verbindung mit den Diensten abgeben (zusammenfassend als „Feedback“ bezeichnet), ist Klaviyo nach eigenem Ermessen berechtigt, das Feedback ohne Einschränkung zu verwenden und ein solches Feedback wird nicht als vertrauliche Informationen des Kunden betrachtet. Der Kunde gewährt Klaviyo hiermit im eigenen Namen und im Namen seiner autorisierten Benutzer ein weltweites, einfaches, unwiderrufliches, unbefristetes, unentgeltliches Recht, das Feedback in die Produkte und Dienstleistungen von Klaviyo einzubinden.

 5.4. Aggregierte Daten. Klaviyo ist berechtigt, aus den Kundendaten aggregierte Daten zu erheben und abzuleiten, über die weder der Kunde noch ein drittes Unternehmen oder eine natürliche Person identifiziert werden können. Klavyio ist ferner berechtigt solche aggregierten Daten für Klaviyos rechtmäßige Geschäftszwecke zu nutzen und offenzulegen, was unter anderem die Verbesserung der Dienste, die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, Forschung und Marketing einschließen kann. Darüber hinaus kann Klaviyo Marketinginhalte des Kunden erheben und prüfen, um die Dienste zu verbessern und zu erweitern und um andere Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecke zu verfolgen.

6. GEBÜHREN UND AUSGABEN; ZAHLUNGEN

 6.1. Allgemeine Gebühren. Als Gegenleistung für die Bereitstellung der Dienste zahlt der Kunde an Klaviyo die zum betreffenden Zeitpunkt gültigen Gebühren, die im Bereich „Konto“ des Kundenkontos in den Diensten aufgeführt sind, sofern nicht anders in einer entsprechenden Dienstbestellung festgelegt (einschließlich eventueller Zuschläge, „Gebühren“). Bei Self-Service-Abonnements, bei denen die Abrechnung über die automatische Aktualisierung durch Opt-in oder wie während des Check-out-Vorgangs beschrieben erfolgt, werden die Abonnements automatisch entsprechend der Nutzung aktualisiert und Verlängerungen gemäß Klausel 12.1 erfolgen zu dem aktualisierten Betrag der Abonnementgebühren. Klaviyo ist berechtigt, die Erfüllung der Vereinbarung zurückzuhalten und die Dienste auszusetzen oder einzustellen, bis alle fälligen Beträge vollständig bezahlt sind. Im Falle einer vorübergehenden Aussetzung des Zugriffs des Kunden auf die Dienste fallen die entsprechenden Gebühren weiterhin an.

 6.2. Gebührenerhöhungen. Klaviyo informiert den Kunden vierzehn (14) Tage im Voraus über jede Gebührenerhöhung. Etwaige Gebührenerhöhungen gelten ab Beginn der folgenden Laufzeit. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Kunden nach einer Gebührenerhöhung wird als Zustimmung des Kunden zur Gebührenerhöhung betrachtet.

 6.3. Rechnungsstellung, Fakturierung und Zahlungsbedingungen. Klaviyo stellt dem Kunden die Gebühren für die Dienste im Voraus für jeden Abrechnungszeitraum am oder nach dem ersten Tag dieses Abrechnungszeitraums in Rechnung. Alle Gebühren für Dienste sind in US-Dollar fällig und zahlbar und nicht erstattungsfähig. Wenn der Kunde per Kreditkarte oder E-Scheck zahlt, (a) ermächtigt der Kunde Klaviyo hiermit unwiderruflich, die Kreditkarte oder eine andere angegebene Zahlungsmethode bei Fälligkeit zu belasten, (b) werden fällige Beträge automatisch abgebucht, (c) wird Klaviyo im Fall der Ablehnung der Kreditkarte des Kunden versuchen, den Kunden zwecks Angabe einer anderen Zahlungsmethode zu erreichen und (d) erteilt der Kunde Klaviyo hiermit die Erlaubnis, im Fall des Ablaufs der Gültigkeit der Kreditkarte des Kunden die Belastung der Karte zu einem späteren Ablaufdatum vorzunehmen. Gelingt es Klaviyo nicht, ein Problem mit dem Kunden zu lösen, das aus der Ablehnung oder dem Ablauf einer Kreditkarte resultiert, ist Klaviyo berechtigt, das Konto wegen Nichtzahlung der fälligen Beträge zu schließen. Der Kunde stimmt zu, Klaviyo innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zustellung der Abrechnung oder Rechnung über alle bestrittenen Abrechnungen zu informieren; werden Abrechnungen nicht innerhalb dieser Frist bestritten, so gelten sie als akzeptiert. Auf verspätete Zahlungen, einschließlich solcher, die sich aus der Ablehnung von Kreditkarten ergeben, werden Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Zinssatz berechnet, je nachdem, welcher Zinssatz niedriger ist. Falls Klaviyo ein Inkassoverfahren einleiten muss, um die fälligen und zu zahlenden Gebühren einzutreiben, ist Klaviyo berechtigt, alle damit verbundenen Kosten vom Kunden zurückzufordern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf angemessene Rechtsanwaltskosten. Für den Fall, dass Klaviyo dem Kunden eine Rechnung für Gebühren oder Zinszahlungen zukommen lässt, sind diese Rechnungsbeträge bei Zustellung fällig, es sei denn, in der Dienstbestellung ist etwas anderes angegeben.

 6.4. Steuern. Die Gebühren sind exklusive aller anfallenden Verkaufs-, Nutzungs-, Mehrwert- und sonstigen Steuern sowie aller anfallenden Zölle, Tarife, Veranlagungen, Export- und Importgebühren oder anderen Abgaben. Der Kunde ist für die vollumfängliche Zahlung solcher Steuern (mit Ausnahme von Steuern, die auf den Einnahmen von Klaviyo basieren), Gebühren, Zölle und Abgaben sowie aller damit verbundenen Strafen und Zinsen verpflichtet, die sich aus der Zahlung der Gebühren und der Bereitstellung der Dienste ergeben. Soweit Klaviyo die vorstehend genannten Steuern in Rechnung stellt, werden diese anhand der Steuersätze berechnet, die auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Rechnungsadresse gelten. Diese Beträge kommen zu den Gebühren hinzu und werden über die vom Kunden autorisierte Zahlungsmethode abgerechnet. Wenn der Kunde von der Zahlung solcher Steuern befreit ist, hat er Klaviyo einen Nachweis über die Befreiung vorzulegen. Wenn dem Kunden keine der vorstehend genannten Steuern von Klaviyo in Rechnung gestellt werden, ist der Kunde dafür verantwortlich, selbst festzustellen, ob Steuern zu zahlen sind, und, falls dies der Fall ist, diese Steuern selbst an die zuständigen Steuerbehörden in der Gerichtsbarkeit des Kunden abzuführen. Der Kunde leistet alle Gebührenzahlungen an Klaviyo frei von und ohne Abzug von Quellensteuern. Steuern, die auf Gebührenzahlungen an Klaviyo zu zahlen sind, fallen in den alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden und der Kunde legt Klaviyo offizielle Empfangsbestätigungen der zuständigen Steuerbehörde oder andere Belege, die Klaviyo angemessener Weise anfordern kann, vor, um nachzuweisen, dass diese Steuern gezahlt wurden. Der Kunde hält Klaviyo schadlos und verteidigt Klaviyo im Zusammenhang mit allen Verfahren, die von Steuerbehörden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung eingeleitet werden.

 6.5. Ausgaben. Sofern vom Kunden im Rahmen einer Dienstbestellung vorab genehmigt, erstattet der Kunde Klaviyo die angemessenen Auslagen (einschließlich Reisekosten und Spesen), die bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen für bestimmte Dienste unter einer solchen Dienstbestellung entstehen. Alle Kosten und Ausgaben, die dem Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

7. KUNDENDATEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN

 7.1. Kundendaten. Die Kundendaten und alle weltweiten geistigen Eigentumsrechte an selbigen stehen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen Klaviyo und dem Kunden im alleinigen Eigentum des Kunden. Der Kunde gewährt Klaviyo eine einfache, unterlizenzierbare, übertragbare, weltweite, unentgeltliche und vollumfänglich bezahlte Lizenz, die Kundendaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Bereitstellung der Dienste erforderlich oder in dieser Vereinbarung anderweitig gestattet ist. Der Kunde garantiert, dass er Eigentümer oder rechtmäßiger Verwahrer der Kundendaten oder anderweitig berechtigt ist oder über die erforderlichen Genehmigungen, gültigen Zustimmungen und Freigaben verfügt oder diese einholen wird, um alle Kundendaten in Verbindung mit den Diensten rechtmäßig zu übermitteln, zu speichern und zu nutzen und die Rechte zu gewähren, die Klaviyo im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden.

 7.2. Personenbezogene Daten des Kunden. Klaviyo sorgt für die Erhebung, Nutzung, Offenlegung und anderweitige Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden (wie im Auftragsverarbeitungsvertrag bestimmt) sowie für den Schutz, die Vertraulichkeit und die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden in Übereinstimmung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag, der hiermit durch Bezugnahme verbindlicher Teil dieser Vereinbarung wird. Der Auftragsverarbeitungsvertrag gilt nicht für Kontoangaben.

 7.3. Kontoangaben. Die Nutzung der Kontoangaben durch Klaviyo erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung. Der Begriff „Kontoangaben“ bezeichnet Informationen über den Kunden, die der Kunde Klaviyo bei der Erstellung oder Verwaltung seines Klaviyo-Kontos zur Verfügung stellt. Zu den Kontoangaben gehören zum Beispiel Namen, Benutzernamen, Anmeldedaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Rechnungsinformationen, die mit einem Klaviyo-Konto verbunden sind.

 7.4. Zuständigkeit des Kunden für Daten und Sicherheit. Der Kunde und seine autorisierten Benutzer haben Zugriff auf die Kundendaten und sind für alle Änderungen und/oder Löschungen von Kundendaten sowie für die Sicherheit aller Passwörter und anderer Kontoangaben verantwortlich, die für den Zugriff auf die und die Nutzung der Dienste benötigt werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, Kundendaten aus den Diensten abzurufen oder zu exportieren, indem er die Self-Service-Tools nutzt, die Klaviyo dem Kunden zur Verfügung stellt. Der Kunde ist angehalten, seine eigenen Sicherungskopien der Kundendaten zu erstellen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit aller Kundendaten und der Methoden, über die der Kunde die Kundendaten erhalten hat, sowie für die angemessene Sicherheit, den Schutz und die Sicherung von Kundendaten.

 7.5. Kundenmitteilungen. Der Kunde ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die auf die Nutzung der Dienste durch den Kunden anwendbar sind, einschließlich Kundenmitteilungen und Marketinginhalte des Kunden. Zu diesen Gesetzen und Vorschriften gehören unter anderem (a) alle geltenden Vorschriften, die Online-Werbeaktionen, Angebote, Geschenkkarten, Gutscheine und/oder Geschenkgutscheine, den Datenschutz, das geistige Eigentum, den Versand elektronischer Marketingnachrichten und den Versand von SMS- und/oder MMS-Textnachrichten regeln, und (b) die Gesetze und Vorschriften, die für den Handel gelten, in jeder Jurisdiktion, in dem der Kunde Marketingmitteilungen an einen Einwohner der jeweiligen Jurisdiktion sendet. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Klaviyo (y) die Kundenmitteilungen nicht kontrolliert oder überwacht oder die Richtigkeit, Integrität, Sicherheit oder Qualität dieser Kundenmitteilungen prüft, und (z) nicht dafür verantwortlich ist, die notwendigen Zustimmungen oder Genehmigungen von den Empfängern der Kundenmitteilungen einzuholen. Auf Anfrage hat der Kunde einen angemessenen Nachweis über die Einhaltung der in dieser Klausel aufgeführten Bestimmungen zu erbringen. Klaviyo ist nicht verpflichtet, Dienste bereitzustellen, wenn Klaviyo auf Grundlage von konkreten Anhaltspunkten davon ausgehen darf, dass der Kunde diese Bestimmungen nicht eingehalten hat.

8. ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 8.1. Gegenseitige Zusicherungen und Gewährleistungen. Klaviyo und der Kunde sichern jeweils zu und gewährleisten, dass: (i) sie vollumfänglich unternehmerisch berechtigt, befugt und autorisiert sind, in diese Vereinbarung einzutreten und (ii) der Abschluss dieser Vereinbarung und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Aufgaben nicht gegen eine andere Vereinbarung, zu der sie eine Partei oder an die sie anderweitig gebunden sind, verstößt oder verstoßen wird.

 8.2. Zusicherungen und Gewährleistungen des Kunden. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass: (i) er über eine den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügende Datenschutzerklärung verfügt, die den Endkunden und potenziellen Kunden zur Verfügung gestellt wird, bevor diese dem Kunden oder Klaviyo personenbezogene Daten zur Verfügung stellen; (ii) die Kundendaten und die Nutzung der Kundendaten (a) die geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter nicht verletzen, missbrauchen oder anderweitig einschränken, (b) keine Verleumdung, Verletzung der Privatsphäre oder der Öffentlichkeitsrechte darstellen oder anderweitig ähnliche Rechte Dritter verletzen und (c) nicht für Aktivitäten genutzt werden, die gegen das Gesetz verstoßen oder solche Aktivitäten fördern, einschließlich, ohne Einschränkung, in einer Art und Weise, die rechtswidrig oder schädlich für eine Person oder Einrichtung sein könnte; (iii) er keine nicht autorisierten Daten, Malware, Viren, Trojaner, Spyware, Würmer oder anderen Schadcode verbreiten, freigeben oder deren Verbreitung erleichtern wird und (iv) die Bedingungen von Online-Gutscheinen oder ähnlichen Marketingangeboten, Geschäften oder Anzeigen zur Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen des Kunden, die über die Dienste angeboten oder anderweitig beworben werden, jederzeit einhalten wird.

 8.3. Gewährleistungsbeschränkung. Klaviyo gewährleistet, dass die Dienste, wenn sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt werden, während der Laufzeit dieser Vereinbarung im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktionieren. Die vorstehende Gewährleistung gilt nicht für Leistungsprobleme der Dienste, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: (i) Inhalte, die vom Kunden oder von Dritten in Verbindung mit den Diensten bereitgestellt oder weitergegeben werden (einschließlich Kundendaten); (ii) Datenstrukturen, Betriebsumgebung, Ausrüstung oder andere Technologie des Kunden; (iii) die Nutzung oder Kombination der Dienste mit anderer Software, Diensten oder Hardware, die nicht von Klaviyo unterstützt werden; (iv) Ursachen, die außerhalb der Dienste liegen, wie z. B. Probleme mit der Hardware, dem Netzwerk oder einer anderen Infrastruktur, mit der bzw. dem die Dienste genutzt werden; (v) unbefugte oder unsachgemäße Nutzung der Dienste; oder (vi) jegliche Änderung der Dienste durch den Kunden oder seine autorisierten Benutzer. Sofern der Kunde Klaviyo schriftlich über einen Verstoß gegen die vorstehende Gewährleistung während der Laufzeit dieser Vereinbarung benachrichtigt, wird Klaviyo, als einziges und ausschließliches Rechtsmittel des Kunden, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Nichtübereinstimmung zu korrigieren; gelingt dies nicht, so ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen.

 8.4. Haftungsausschluss. DIE IN KLAUSEL 8.3 DARGELEGTE GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT AUSSCHLIESSLICH ZUGUNSTEN DES KUNDEN. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN KLAUSEL 8.3 UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG WERDEN DIE DIENSTE (EINSCHLIESSLICH DER DOKUMENTATION) IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND KLAVIYO GIBT KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, ZUSICHERUNGEN ODER VORAUSSETZUNGEN SCHRIFTLICH ODER MÜNDLICH AB, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, DEN HANDELSVERKEHR, DIE NUTZUNG ODER HANDELSPRAXIS, DIE MARKTFÄHIGKEIT, DEN RECHTSANSPRUCH, DIE NICHTVERLETZUNG ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, IN BEZUG AUF DIE NUTZUNG, DIE MISSBRÄUCHLICHE NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE, DER DOKUMENTATION ODER DER DIENSTE (SEI ES VOLLUMFÄNGLICH ODER ANTEILIG) ODER ANDERE, VON KLAVIYO BEREITGESTELLTE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN ODER ANGEBOTE. OHNE DIE ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN ZU BESCHRÄNKEN, GIBT KLAVIYO KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAZU AB, DASS DIE DIENSTE DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN ODER OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER AUSFALLZEITEN FUNKTIONIEREN ODER FEHLERFREI ZUR VERFÜGUNG STEHEN. IN EINIGEN LÄNDERN UND JURISDIKTIONEN SIND DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER DIE BEGRENZUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSFRIST NICHT ZULÄSSIG, SO DASS EINIGE DER VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN FÜR DEN KUNDEN GEGEBENENFALLS NICHT GELTEN.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

 9.1. Haftungsbeschränkung. SOWEIT ES DAS GELTENDE RECHT ZULÄSST, HAFTEN WEDER KLAVIYO NOCH SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, UNTERAUFTRAGNEHMER, LIZENZGEBER, ANBIETER ODER ZULIEFERER NOCH SEINE DRITTEN PARTNER GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER EINEM ANDEREN DRITTEN FÜR ENTGANGENE EINNAHMEN, ENTGANGENE GEWINNE ODER ANDERE SONDER-, NEBEN-, INDIREKTE, FOLGE-, VERTRAUENS-; BEISPIEL- ODER SONSTIGE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT DER NUTZUNG DER DIENSTE DURCH DEN KUNDEN ODER EINEN DRITTEN ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN DURCH VERLUST VON TECHNOLOGIE ODER DATEN ODER UNTERBRECHUNGEN ODER VERLUST DER NUTZUNGSFÄHIGKEIT, UNABHÄNGIG DAVON, OB KLAVIYO VON DER MÖGLICHKEIT DES ENTSTEHENS EINES SOLCHEN SCHADENS ODER VERLUSTS KENNTNIS HATTE ODER NICHT. DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG VON KLAVIYO, SEINEN LIZENZGEBERN UND ANBIETERN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, SEI ES AUF DER GRUNDLAGE EINES VERTRAGS, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG), ÜBERSTEIGT NICHT DIE TATSÄCHLICHEN GEBÜHREN, DIE DER KUNDE FÜR DEN DIENST IN DEM ZEITRAUM VON SECHS (6) MONATEN DIREKT VOR DEM EREIGNIS, DAS URSÄCHLICH FÜR DIE HAFTUNG WAR, BEZAHLT HAT, ABZÜGLICH DER SCHADENERSATZZAHLUNGEN, DIE KLAVIYO IN DIESEM ZEITRAUM VON SECHS (6) MONATEN AN DEN KUNDEN GELEISTET HAT.

 9.2. Grundlage der Abmachung. Die Parteien vereinbaren, dass die in dieser Klausel 9 festgelegten Haftungsbeschränkungen trotz des Fehlens einer Gegenleistung oder eines ausschließlichen Rechtsmittels fortbestehen und in vollem Umfang wirksam bleiben. Die Parteien erkennen an, dass die Gebühren im Vertrauen auf diese Haftungsbeschränkungen festgesetzt und die Vereinbarung geschlossen wurde und dass alle diese Beschränkungen eine wesentliche Grundlage der Vereinbarung zwischen den Parteien bilden.

10. VERTRAULICHKEIT

 10.1. Vertrauliche Informationen. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung kann eine Partei (die „offenlegende Partei“) gegenüber der jeweils anderen Partei (die „empfangende Partei“) bestimmte Informationen über das Geschäft, die Technologie, die Produkte oder Dienstleistungen der offenlegenden Partei oder andere vertrauliche oder geschützte Informationen (zusammenfassend als „vertrauliche Informationen“ bezeichnet) in jedweder Form (schriftlich, mündlich oder visuell) offenlegen, die der empfangenden Partei von der offenlegenden Partei oder im Namen der offenlegenden Partei vorgelegt oder zur Verfügung gestellt werden, die (a) wenn sie in materieller Form vorliegen, von der offenlegenden Partei schriftlich als geschützt oder vertraulich gekennzeichnet wurden, (b) wenn sie in mündlicher oder visueller Form vorliegen, von der offenlegenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung als geschützt oder vertraulich bezeichnet wurden, oder (c) von einer Art sind, die üblicher- und angemessener Weise als vertraulich und/oder geschützt angesehen wird. Zur Vermeidung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, dass die Dienste, die Dokumentation und alle Erweiterungen und Verbesserungen derselben als vertrauliche Informationen von Klaviyo betrachtet werden.

 10.2. Schutz vertraulicher Informationen. Die empfangende Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nicht anderweitig zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn dies ist zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich. Die empfangende Partei beschränkt den Zugriff auf die vertraulichen Informationen auf ihre Mitarbeiter und Vertragspartner, die davon Kenntnis haben müssen, die nicht weniger strengen Vertraulichkeitsverpflichtungen als den hierin festgelegten unterliegen und die über den vertraulichen Charakter dieser Informationen in Kenntnis gesetzt wurden. Darüber hinaus schützt die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vor unbefugter Nutzung, unbefugtem Zugriff oder unbefugter Offenlegung in der gleichen Weise, wie sie ihre eigenen geschützten Informationen ähnlicher Art schützt, jedoch in keinem Fall mit weniger als angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen der offenlegenden Partei oder mit der Beendigung dieser Vereinbarung gibt die empfangende Partei der offenlegenden Partei alle Kopien der vertraulichen Informationen zurück oder vernichtet sie (bzw. löscht sie im Falle elektronischer Dateien dauerhaft), zu deren fortgesetzter Nutzung sie im Rahmen dieser Vereinbarung nicht berechtigt ist, und legt der offenlegenden Partei auf Verlangen eine schriftliche Mitteilung vor, in der die Einhaltung dieser Verpflichtung bestätigt wird, sofern dies nicht nach geltendem Recht verboten ist.

 10.3. Ausnahmen. Die in dieser Klausel enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen: (a) die der Öffentlichkeit ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt sind oder werden; (b) die der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne jegliche Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung gestellt werden; (c) von denen die empfangende Partei durch eindeutige und überzeugende Beweise nachweisen kann, dass sie ihr zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits uneingeschränkt bekannt waren; oder (d) von denen die empfangende Partei durch eindeutige und überzeugende Beweise nachweisen kann, dass sie von Mitarbeitern und Vertragspartnern der empfangenden Partei, die keinen Zugriff auf die vertraulichen Informationen hatten, selbständig erarbeitet wurden. Darüber hinaus ist die empfangende Partei berechtigt, vertrauliche Informationen offenzulegen, soweit eine solche Offenlegung erforderlich ist, damit die empfangende Partei ihre Rechte aus dieser Vereinbarung durchsetzen kann, oder soweit sie gesetzlich oder durch die Anordnung eines Gerichts oder einer ähnlichen gerichtlichen oder behördlichen Instanz vorgeschrieben wird, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich (soweit gesetzlich zulässig) schriftlich über eine solche erforderliche Offenlegung informiert und in angemessener Weise mit der offenlegenden Partei zusammenarbeitet, wenn die offenlegende Partei eine entsprechende Schutzanordnung beantragt.

 10.4. Rechtsmittel. Jeder Verstoß oder drohende oder versuchte Verstoß gegen diese Klausel 10 kann zu einem unmittelbaren, nicht wiedergutzumachenden Schaden führen, der sich durch eine finanzielle Entschädigung nicht angemessen beheben ließe. Stellt ein zuständiges Gericht fest, dass die empfangende Partei eine der in dieser Klausel 10 genannten Verpflichtungen verletzt hat (oder zu verletzen versucht hat oder zu verletzen droht), stimmt die empfangende Partei zu, dass sie sich ohne zusätzliche Feststellungen eines nicht wieder gutzumachenden Schadens oder anderer Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch einer angemessenen Anordnung nicht widersetzen wird, die die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtung anweist und sie von weiteren Verletzungen (oder versuchten oder drohenden Verletzungen) abhält.

11. SCHADLOSHALTUNG

 11.1. Durch Klaviyo. Klaviyo trägt die Kosten für die Verteidigung von gegen den Kunden angestrengten Klagen sowie die Beträge für Vergleiche, die Klaviyo eingeht oder genehmigt oder für Schadenersatzleistungen, die abschließend im Rahmen eines entsprechenden Verfahrens festgesetzt werden, sofern eine solche Klage auf der Behauptung eines Dritten beruht, dass die Dienste geistige Eigentumsrechte in den USA, Kanada, den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich, Australien oder Neuseeland verletzen oder missbräuchlich verwenden. Wenn ein Teil der Dienste Gegenstand eines Anspruchs wegen der Verletzung der Rechte Dritter ist oder nach Einschätzung von Klaviyo wahrscheinlich werden wird, kann Klaviyo nach eigenem Ermessen: (a) dem Kunden das Recht verschaffen, den Dienst weiterhin zu nutzen; (b) die Dienste zu ersetzen oder abzuändern, so dass sie die Rechte Dritter nicht mehr verletzen, ohne die Funktionalität der Dienste wesentlich zu beeinträchtigen; oder (c) diese Vereinbarung kündigen und dem Kunden den anteiligen Betrag der im Voraus bezahlten Gebühren erstatten, der auf die nicht genutzten Dienste entfällt; im Fall einer solchen Kündigung stellt der Kunde unverzüglich jede Nutzung der Dienste ein. Ungeachtet des Vorstehenden hat Klaviyo keinerlei Verpflichtungen unter dieser Klausel oder anderweitig in Bezug auf jegliche Rechtsansprüche in Bezug auf die Verletzung der Rechte Dritter, die basieren auf (v) den bereitgestellten Kundendaten, (w) jeglicher Nutzung der Dienste, die nicht in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung wie in der Dokumentation beschrieben erfolgt, (x) jegliche Nutzung der Dienste in Kombination mit anderen Produkten, Geräten, Software oder Daten, die nicht von Klaviyo geliefert wurden; (y) jegliche Abänderung der Dienste durch eine andere Person als Klaviyo; (z) jegliche Abänderung der Dienste auf der Grundlage der vom Kunden vorgelegten Spezifikationen (die vorstehend unter (v) bis (z) aufgeführten Umständen werden gemeinsam als „Schadloshaltungsverpflichtung des Kunden“ bezeichnet). Diese Klausel 11.1 legt das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden sowie die gesamte Haftung von Klaviyo oder leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Anteilseigner, Auftragnehmer oder Vertreter der Vorgenannten in Bezug auf die in dieser Klausel 11.1 beschriebenen Ansprüche Dritter und Klagen dar.

 11.2. Durch den Kunden. Der Kunde hält Klaviyo, seine leitenden Angestellten, Geschäftsführer, verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, Lizenzgeber, Vertreter und Mitarbeiter (jeweils eine „Klaviyo-Partei“) schadlos und verteidigt sie gegen alle Verluste, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben, die von einem Gericht zuerkannt oder in einem Vergleich vereinbart wurden, sowie alle angemessenen und damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus oder im Zusammenhang mit: (a) einer Schadloshaltungsverpflichtung des Kunden; (b) dem Verstoß oder mutmaßlichen Verstoß gegen Zusicherungen, Gewährleistungen oder Verpflichtungen aus der Vereinbarung durch den Kunden oder einem Gesetzesverstoß oder (c) der Nutzung, der Übermittlung, dem Zugriff, der Offenlegung oder sonstigen Verarbeitung von Kundendaten ergeben.

 11.3. Verfahren. Die vorstehend genannten Verpflichtungen der schadloshaltenden Partei sind ausdrücklich an die obigen Bedingungen geknüpft: (a) die schadloszuhaltende Partei informiert die schadloshaltende Partei unverzüglich schriftlich über drohende oder tatsächliche Ansprüche oder Klagen; (b) die schadloshaltende Partei hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder Beilegung von Ansprüchen oder Klagen; und (c) die schadloszuhaltende Partei hat mit der schadloshaltenden Partei zusammenzuarbeiten, um die Beilegung oder Verteidigung von Ansprüchen oder Klagen zu unterstützen.

12. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

 12.1. Laufzeit. Diese Dienstbedingungen treten mit der Registrierung eines Kontos durch den Kunden in Kraft und gelten so lange, bis alle Dienstabonnements in den Dienstbestellungen abgelaufen sind oder gekündigt wurden und das Konto des Kunden geschlossen wurde. Sofern in der jeweiligen Dienstbestellung nichts anderes angegeben ist, beginnt das Abonnement des Kunden für die Dienste mit der Registrierung des Kunden für ein Konto und gilt für die gewählte Abonnementlaufzeit (die „Erstlaufzeit“). Danach und sofern in einer Dienstbestellung nicht anders angegeben, verlängert sich jede geltende Dienstbestellung automatisch um aufeinanderfolgende Abonnementlaufzeiten derselben Dauer (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei ihre Absicht mit, vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der dann aktuellen Verlängerungslaufzeit keine Verlängerung vorzunehmen. Die Parteien müssen eine Ankündigungsfrist von mindestens (i) fünf (5) Tagen zum Ende des monatlichen Abrechnungszeitraums oder (ii) dreißig (30) Tagen zum Ende jedes anderen Abrechnungszeitraums einhalten. Die Benachrichtigung über eine solche Nichtverlängerung durch den Kunden an Klaviyo hat wie auf der Seite Beendigung auf der Klaviyo-Website beschrieben zu erfolgen und ist von Klaviyo zu bestätigen. Die Erstlaufzeit und alle Verlängerungslaufzeiten werden gemeinsam als „Laufzeit“ bezeichnet.

 12.2. Kündigung. Beide Parteien sind berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an die andere Partei zu kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begangen hat, der mehr als dreißig (30) nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß nicht behoben wurde. Klaviyo ist jederzeit berechtigt, diese Vereinbarung ohne Angabe von Gründen fristlos zu kündigen. Darüber hinaus ist Klaviyo berechtigt, diese Vereinbarung durch Mitteilung an den Kunden zu kündigen, wenn (a) der Kunde Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines Konkurs-, Zwangsverwaltungs- oder Liquidationsverfahrens zugunsten von Gläubigern wird; (b) es zu einem Zahlungsverzug gemäß Klausel 6 kommt oder (c) wenn der Kunde ein kostenloses Konto hat und dieses Konto für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten oder länger inaktiv ist. Nach der Kündigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren, die er zuvor an Klaviyo für die Dienste gezahlt hat, es sei denn, Klaviyo kündigt ohne Angabe von Gründen oder der Kunde kündigt aufgrund eines wesentlichen Verstoßes gegen die Vereinbarung, der von Klaviyo nicht behoben wurde; in diesem Fall hat der Kunde gegebenenfalls Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung aller im Voraus bezahlten und nicht genutzten Gebühren, die er an Klaviyo gezahlt hat.

 12.3. Wirkung der Kündigung. Bei Kündigung oder Auslaufen dieser Vereinbarung aus jedwedem Grund: (a) enden alle Rechte und Pflichten beider Parteien, einschließlich aller im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen, mit sofortiger Wirkung (mit der Ausnahme, dass alle vor der Kündigung oder dem Auslaufen aufgelaufenen Zahlungsverpflichtungen fortbestehen); und (b) erfüllt jede Partei ihre Verpflichtungen zur Rückgabe oder Vernichtung aller vertraulichen Informationen der anderen Partei, wie in Klausel 10.2 beschrieben. Darüber hinaus ist Klaviyo nicht verpflichtet, Kundendaten nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung aufzubewahren und kann alle Kundendaten löschen, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben. Alle Verbindlichkeiten, die im Rahmen dieser Vereinbarung vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung aufgelaufen sind, sowie die folgenden Klauseln bestehen über das Auslaufen oder die Kündigung dieser Vereinbarung hinaus fort: 1 (Begriffsbestimmungen), 2 (Änderung der Vereinbarung), 4.3 (Aussetzung, Einschränkung und Beendigung des Zugriffs), 5 (Geistiges Eigentum), 6 (Gebühren und Ausgaben Zahlungen), 8.4 (Haftungsausschluss), 9 (Haftungsbeschränkung), 10 (Vertraulichkeit), 11 (Schadloshaltung), 12.3 (Wirkung der Kündigung) und 13 (Sonstige Bestimmungen).

13. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

 13.1. Marketing. Der Kunde stimmt zu, dass Klaviyo den Kunden mit Namen, Logo und Warenzeichen in den Marketingmaterialien und auf der Website von Klaviyo zu erwähnen berechtigt ist. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Klaviyo keine Produkte, Dienste oder Inhalte des Kunden zertifiziert oder befürwortet und dazu auch nicht verpflichtet ist.

 13.2. Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung und alle damit zusammenhängenden Handlungen unterliegen den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts und sind entsprechend auszulegen; die Kollisionsnormen finden keine Anwendung. Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der State und Federal Courts in Boston, Massachusetts, für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, zu. Das UN-Kaufrecht findet auf diese Vereinbarung keine Anwendung. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Klage oder ein Verfahren gegen Klaviyo anzustrengen, wenn bereits ein (1) Jahr seit dem Entstehen des Klagegrundes verstrichen ist.

 13.3. Export. Der Kunde stimmt zu, weder direkt noch indirekt Software, Technologie oder Informationen, die Teil der Dienste oder der Dokumentation sind, zu exportieren, zu reexportieren oder zu übertragen, wenn dies einen Verstoß gegen Exportkontroll- oder andere Gesetze und Vorschriften der USA oder anderen anwendbaren Gesetzen anderer Jurisdiktionen darstellt.

 13.4. Salvatorische Klausel.  Wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus beliebigem Grund für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung hiervon unberührt. Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt als dahingehend geändert, dass sie im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar ist.

 13.5. Verzichtsklausel. Ein einmaliger Verzicht oder ein Versäumnis, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung oder die Durchsetzung der entsprechenden Bestimmung bei einer anderen Gelegenheit.

 13.6. Abtretungsverbot. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung abzutreten bzw. zu delegieren, ohne dass hierzu die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Klaviyo vorliegt. Jede Abtretung durch den Kunden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Klaviyo ist unwirksam. Klaviyo ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne Vorankündigung oder Zustimmung unter der Voraussetzung abzutreten, dass die Dienste weiterhin wie in dieser Vereinbarung beschrieben betrieben werden. Diese Vereinbarung tritt zu Gunsten der zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien in Kraft.

 13.7. Höhere Gewalt. Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen in der Vereinbarung übernehmen Klaviyo oder eine Klaviyo-Partei gegenüber dem Kunden keine Verantwortung oder Haftung für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn der Betrieb oder die Geschäftstätigkeit von Klaviyo oder einer der Klaviyo-Parteien durch eine Ursache oder ein Ereignis beeinträchtigt werden, das außerhalb der alleinigen und angemessenen Kontrolle der betreffenden Klaviyo-Partei liegt (wie von dieser Partei nach eigenem Ermessen bestimmt), einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Geräteausfälle, Terrordrohungen oder -akte, Luftangriffe, Handlungen von Staatsfeinden, (erklärte oder nicht erklärte) Kriegshandlungen, zivile Unruhen, Aufstände, Epidemien, Pandemien, Brände, Explosionen, Erdbeben, Überschwemmungen, Wirbelstürme, ungewöhnlich schlechtes Wetter, Stromausfälle, Embargos, Arbeitskonflikte oder Streiks (rechtmäßiger oder rechtswidriger Art), Arbeitskräfte- oder Materialmangel, Transportunterbrechung jeglicher Art, Arbeitsverlangsamungen, Gesetze, Regeln, Vorschriften, Maßnahmen, Anordnungen oder Aufforderungen von staatlichen oder quasi-staatlichen Stellen (unabhängig davon, ob sich ein solcher staatlicher Akt als ungültig erweist oder nicht) oder andere Ursachen, unabhängig davon, ob sie vorstehend ausdrücklich aufgeführt sind oder nicht.

 13.8. Unabhängige Vertragspartner. Das Verhältnis der Parteien zueinander ist das unabhängiger Vertragspartner und keine Partei ist ein Vertreter oder Partner der anderen. Keine der Parteien ist befugt, im Namen der anderen Partei zu handeln und wird dies auch gegenüber Dritten nicht behaupten.

 13.9. Drittbegünstigte. Es gibt keine Drittbegünstigten nach dieser Vereinbarung.

 13.10. Mitteilungen. Wenn Klaviyo den Kunden bittet, eine E-Mail-Adresse anzugeben, ist der Kunde dafür verantwortlich, Klaviyo seine aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen. Für den Fall, dass die letzte Klaviyo zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse ungültig ist oder Klaviyo aus beliebigem Grund nicht in der Lage ist, dem Kunden die im Rahmen der Vereinbarung erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen zuzustellen, gilt der Versand der E-Mail, die eine solche Mitteilung enthält, durch Klaviyo dennoch als wirksame Mitteilung. Der Kunde kann Klaviyo unter der folgenden E-Mail-Adresse benachrichtigen: legal@klaviyo.com. Die Mitteilung gilt am ersten Werktag nach erfolgreicher E-Mail-Übermittlung an Klaviyo als ordnungsgemäß zugestellt.

 13.11. Vorabversionen. Von Zeit zu Zeit kann Klaviyo dem Kunden Vorversion zu Test- und Evaluierungszwecken mit einem nicht übertragbaren, nicht unterlizenzierbaren, einfachen, widerruflichen Zugriffsrecht zur Verfügung stellen und der Kunde kann sich nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko entscheiden, solche Vorversion zu testen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung, (i) stellt Klaviyo die Vorversion in der jeweils vorliegenden Form und ohne jedwede Garantie zur Verfügung und lehnt alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ab, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist; (ii) ist Klaviyo nicht verpflichtet, Support für die Vorversion zu leisten; und (ii) erkennt der Kunde an, dass die Vorversion möglicherweise nicht zuverlässig sind und dass Klaviyo nicht für Schäden haftet, die aus der Nutzung oder der Unfähigkeit zur Nutzung der Vorversion entstehen. Die Nutzung der Vorversion durch den Kunden unterliegt den Nutzungsbeschränkungen des Dienstes gemäß der Vereinbarung, einschließlich Klausel 3.2. Der Kunde gibt Klaviyo auf Anfrage eine Rückmeldung zu Vorversion. Klaviyo ist jederzeit berechtigt, Vorversion einseitig zu ändern oder nicht länger zur Verfügung zu stellen, ohne den Kunden zu benachrichtigen oder ihm gegenüber zu haften (oder sie nicht kommerziell zu veröffentlichen) und alle endgültigen kommerziellen Versionen können der Zahlung zusätzlicher Gebühren unterliegen.

 13.12. Ungeteilte Vereinbarung und Rangfolge der Maßgeblichkeit. Die jeweilige Dienstbestellung, derAuftragsverarbeitungsvertrag, die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung, diese Dienstbedingungen und die API-Nutzungsbedingungen stellen die gesamte und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen und geben alle vorherigen Gespräche zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Vereinbarungsgegenstand wieder. Im Fall von Widersprüchen sind die Vereinbarungsdokumente in der im vorangehenden Satz genannten Reihenfolge maßgebend. Zur Vermeidung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, dass die API-Nutzungsbedingungen separat für den Zugriff des Kunden auf und/oder die Nutzung der APIs und der API-Dokumentation von Klaviyo gelten. Alle Bedingungen, die in Bestätigungen, Rechnungen, Bestellungen oder anderen vom Kunden zur Verfügung gestellten Formularen enthalten sind, finden ausdrücklich keine Anwendung. Sofern nicht anders in der Vereinbarung festgelegt, bedürfen jede Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung sowie jeder Verzicht auf Rechte aus dieser Vereinbarung der Schriftform sowie der Unterzeichnung durch eine berechtigte Person des Kunden und von Klaviyo.